ABKG - AdvokaturBüro Kurt Gaensli
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Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten, in Lebensschwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.
Als Ihr Rechtsanwalt und Fürsprecher:
❯ prüfen wir Rechtsfragen.
❯ stehen wir Ihnen als Mandantin/Mandanten in Lebensschwierigkeiten mit Rat und Tat bei und vertreten Sie vor der Schlichtungsbehörde, dem Einzel- oder Kollegialgericht bis zum Bundesgericht.
❯ verteidigen wir Sie bei Strafvorwürfen.
❯ nehmen wir für Sie als Opfer alle Rechtshandlungen vor.
❯ führen wir nach öffentlich rechtlichen Verfügungen nötige Handlungen durch.
❯ verzeichnen wir Rechtsdomizil in Straffällen für Sie als Mandantin/Mandanten.
❯ vertreten wir armenrechtliche Fälle genau gleich.
❯ sind wir für Sie als Anwalt der ersten Stunde rund um die Uhr tätig.
❯ setzen wir als Willensvollstrecker Ihren letzten Willen durch.
Als Rechtsanwalt sind wir auch Berater und entwerfen Verträge, beurteilen die Gültigkeit und Tragweite von künftigen Verpflichtungen oder verhandeln in Ihrem Namen als Mandantin/Mandanten.
Als Rechtsanwalt sind wir nicht nur vor Gericht, sondern auch Mediator und schlichten Streitigkeiten, um Prozesse zu vermeiden und arbeiten lösungsorientierte Vorschläge aus für zwei oder mehr Parteien.
Der Anwalt vor Gericht und vor Verwaltungsbehörden:
zu verteidigen.
Der Anwalt als Ihr Berater:
Die Pflichten des Rechtsanwalts
Der Rechtsanwalt übt seine Tätigkeiten in voller Unabhängigkeit auf eigene Verantwortung aus. Dagegen hat er einen strengen Pflichtenkatalog zu befolgen:
Gesetzliche Vorschriften
Standesregeln
Aufsicht
Die kantonalen Anwaltsverbände sind im Schweizerischen Anwaltsverband zusammengeschlossen. Diese Berufsorganisation bemüht sich unter anderem:
Der Anwalt sowie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gesetzlich zu strengster Verschwiegenheit sowohl gegenüber Behörden wie auch Dritten verpflichtet. Sie unterstehen dem Anwaltsgeheimnis nach Art. 321 StGB und Art. 13 BGFA.
Die Geheimhaltungspflicht besteht zeitlich unbegrenzt, also auch nach der Auflösung des Mandatsverhältnisses.
Adresse
ABKG - AdvokaturBüro Kurt Gaensli
Haus des Rechts®
Laubeckstr. 1
3600 Thun
Rechtliches